Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gem. § 78 / § 40 SGB XI
Laden Sie sich den Antrag als PDF Datei auf Ihren Computer, füllen Sie ihn aus und senden Sie uns per Mail oder Fax den Antrag zu.
Wir reichen diesen bei Ihrem Kostenträger ein. Sobald die Genehmigung vorliegt erhalten Sie die bestellte Ware.
Gerne senden wir Ihre Bestellung auch vorab zu. In diesem Fall gehen Sie in Vorleistung und lassen sich von Ihrer Krankenkasse den monatlichen Höchstbetrag erstatten. Bitte beachten Sie, der Höchstbetrag beträgt 40,00 €, darüber hinausgehende Leistungen müssen Sie selbst tragen. Bei Beihilfeberechtigten gilt die Hälfte des monatlichen Höchstbetrag.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung, schreiben Sie uns.
Wir freuen uns über Ihre Anfragen.
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